Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 05.07.1995 - 2 Ws (B) 400/95 OWiG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,5358
OLG Frankfurt, 05.07.1995 - 2 Ws (B) 400/95 OWiG (https://dejure.org/1995,5358)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.07.1995 - 2 Ws (B) 400/95 OWiG (https://dejure.org/1995,5358)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. Juli 1995 - 2 Ws (B) 400/95 OWiG (https://dejure.org/1995,5358)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,5358) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Geschwindigkeitsmessung mit Lasermessgeräten

Papierfundstellen

  • NZV 1995, 458
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 04.07.1995 - 2 Ws (B) 397/95

    Geschwindigkeitsmessung mit Lasermessgeräten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.07.1995 - 2 Ws (B) 400/95
    Auf den Senatsbeschluß vom 04. Juli 95 wird hingewiesen (2 Ws (B) 397/95 0WiG).
  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 24/97

    Bindungswirkung einer durch den BGH erweiterten Vorlagefrage; gerichtliche

    Einer Verwerfung der Beschwerde steht nach seiner Ansicht jedoch der Beschluß des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 5. Juli 1995 - 2 Ws (B) 400/95 OWiG (NZV 1995, 458) entgegen.

    Soweit das Oberlandesgericht Frankfurt am Main demgegenüber in der - die Vorlage auslösenden - Entscheidung vom 5. Juli 1995 (NZV 1995, 458) in Verbindung mit dem Beschluß vom 4. Juli 1995 (NZV 1995, 457) für Geschwindigkeitsmessungen mit dem Lasermeßgerät LTI 20/20 die Ansicht vertreten hat, daß der Tatrichter in jedem Fall die Zuordnung der Messung zum Fahrzeug des Betroffenen und die Beschaffenheit (Größe) der vom Laserstrahl erfaßten Fläche darzulegen habe - ebenso das Oberlandesgericht Naumburg in zwei Beschlüssen vom 16. und 22. April 1996 ( VRS 92, 132 und 129) für Messungen mit den Lasermeßsystemen LTI 20/20 und LAVEG -, kann dem nicht gefolgt werden (anderer Ansicht und wie hier OLG Oldenburg NZV 1995, 37 = VRS 88, 306 und NZV 1996, 328; OLG Saarbrücken NZV 1996, 207 = VRS 91, 63; OLG Hamm NZV 1997, 187).

  • OLG Köln, 19.11.1996 - Ss 343/96

    Geschwindigkeitsmessung mit Lasermessgeräten

    Dieser Entscheidung steht jedoch der Beschluß des OLG Frankfurt vom 5. Juli 1995 (NZV 1995, 458) entgegen.

    Anders verhält es sich hingegen mit dem oben erwähnten Beschluß des OLG Frankfurt vom 5. Juli 1995 (NZV 1995, 458).

    Während nach der Ansicht des Senats kein Grund bestünde, die Beweiswürdigung des Amtsgerichts zu beanstanden, wäre sie bei Anwendung der zitierten Rechtsprechung des OLG Frankfurt (NZV 1995, 458) rechtsfehlerhaft unvollständig und müßte zur Aufhebung des angefochtenen Urteils führen.

  • OLG Oldenburg, 05.03.1996 - Ss 497/95

    Geschwindigkeitsmessung, Meßverfahren, Laserpistole, Handlasermeßgerät,

    Dieses Verfahren liefert aus physikalisch-technischer Sicht bei sachgerechter Handhabung zuverlässige Ergebnisse und kann daher grundsätzlich Anerkennung finden (vgl. BGHSt 39, 291, 302; OLG Hamburg ZfS 1995, 276; OLG Frankfurt NZV 1995, 458; Beschluß des Senats vom 8. September 1994 - Ss 355/94 - NZV 1995, 37 - ZfS 1994, 460 f = VRs 88, 306 f).

    Daher ist die Größe der von dem Laser bestrahlten Fläche hinreichend festgestellt und dargelegt (vgl. OLG Frankfurt NZV 1995, 458), wenn - wie hier - von dem Amtsgericht ausgeführt wird, daß der Meßbeamte während des Meßvorgangs die Frontpartie des Fahrzeugs zwischen den beiden Scheinwerfern anvisiert hat.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht